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PATIENTENINFORMATION  
PC und Auge

Durch Bildschirmarbeit ist kein bleibender Schaden am Auge zu erwarten, gefährliche Strahlung geht von Computerbildschirmen nicht aus. Eine eventuell nötige Sehhilfe (Brille, Kontaktlinse) und gutes beidäugiges Sehen sind Voraussetzungen für problemloses Arbeiten am PC.
Beschwerden bei Bildschirmarbeit treten jedoch häufig auf, sie werden unter dem Begriff „Office Eye Syndrom“ zusammengefasst.

Die Ursache ist die lange Konzentration auf den Bildschirm und der dadurch seltene Lidschlag, der den Tränenfilm am Auge verteilen soll. Trockenes Raumklima, elektrostatische Aufladung des Bildschirms und schon vorbestehender Tränenmangel führen zu den typischen Beschwerden.

Die Symptome bestehen in müden und roten Augen, Brennen, Jucken, Trockenheitsgefühl, Verschwommensehen und Kopfschmerzen bei der Bildschirmarbeit.

Die Diagnose wird anhand der typischen Symptomatik gestellt. Mittels verschiedener Tests kann der Arzt den Tränenfilm beurteilen.

Die Behandlung besteht

- in der Gabe von Tränenersatzpräparaten, die der Austrocknung der Augen vorbeugen. Genügend Luftfeuchtigkeit am Arbeitsplatz wirkt sich günstig aus.

- Auf ausreichende Pausen bei der Bildschirmtätigkeit ist zu achten, zwischendurch immer wieder Blick in die Ferne zur Entspannung der Akkomodation.

- Der Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes kommt große Bedeutung zu: 90 Grad Winkel des Bildschirms zum Fenster (geringste Blendung), 70 cm Abstand von den Augen, nicht zu hoch aufgestellt (der Benutzer soll im Sitzen beim Geradeschauen auf die Oberkante des Bildschirms sehen – Arbeiten somit mit leicht gesenktem Blick).

- Eine noch nicht erkannte Fehlsichtigkeit muss korrigiert werden.

- Bildschirmbrille: nicht jede Korrektur, die bei Computerarbeit getragen wird, ist eine Bildschirmbrille im engeren Sinn. Diese kann ausschließlich am Arbeitsplatz getragen werden und ist für das Sehen in die Ferne nicht geeignet (sollte quasi „mit einem Ketterl am Arbeitsplatz befestigt sein“). Es handelt sich um Mehrstärkenbrillen, deren Fernbereich auf die Bildschirmdistanz (ca. 70 cm) und deren Nahbereich auf Beleg und Tastatur abgestimmt sind. Die Indikation zur Bildschirmbrille (in manchen Fällen vom Arbeitgeber bezahlt) besteht somit erst beim Auftreten der Altersweitsichtigkeit.

 



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